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Meine Rechte als Griller
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Meine Rechte als Griller: Was ist erlaubt und wo ist Grillen verboten

Meine Rechte als Griller

Der April 2018 scheint – was Sonnenschein und die Temperaturen angeht – Frühling und Sommer miteinander zu verwechseln. Uns Grillfans freut es. Schließlich gibt´s auch kommendes Wochenende wieder Sonne satt und die Gelegenheit, den Grill „anzuschmeißen“. Dass das schöne Wetter an den Grill zieht, wird aber nicht nur wohlwollend beobachtet. Grillen sorgt immer wieder für Ärger. Wir haben in der Vergangenheit bereits einzelne Aspekte im Hinblick auf das Thema Grillen und Streit am Gartenzaun aufgegriffen. Hat sich die Rechtslage inzwischen verändert? Was musst Du als Eigentümer beachten, wenn es ums Grillen geht? Wo ist der Grill generell tabu – sprich gibt es ein Grillverbot. Es gibt immer noch eine gewisse Unsicherheit im Hinblick auf die Dos und Dont´s.

Grillverbot: Wer hat Recht

Am Thema Grillen scheiden sich die Geister. Du bist passionierter Fan der rauchigen Note, die Holzkohle dem Grillgut verleiht? Nachbarn sehen das Ganze sehr schnell anders, wenn Dein Grillgut und deren Wäsche die rauchige Note miteinander teilen. Und prompt lieferst Du Gründe für einen handfesten Streit am Gartenzaun. Können sich Nachbarn gegenseitig einfach das Grillen verbieten? ´

Natürlich nicht. Generell gibt es weder einen grundlegenden Anspruch auf das Grillen, noch existiert ein generelles Grillverbot. Heißt: Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, welche eine der beiden Seiten bevorzugen. Allerdings kann es durchaus – und dies wird in der Praxis auch so umgesetzt – zu einem individuellen Grillverbot kommen. Ausgehen können diese Verbote von:

  1. der Hausordnung/dem Mietvertrag
  2. richterlichen Beschlüssen
  3. kommunalen Verordnungen
  4. Landes- oder Bundesgesetzen.

Grillverbot im Mietrecht: Balkon und Garten

Streit ums Grillen gibt es zwischen Mietern oder dem Mieter und Vermieter immer wieder. Ein Teil der Auseinandersetzungen lässt sich so klären, immer wieder landen „die Streithähne“ aber vor Gericht. Dabei geht es im Regelfall darum, dass sich eine Partei vom:

  1. Lärm
  2. Geruch/Qualm

belästigt fühlt. Wie grillst Du als Mieter richtig? Prinzipiell gilt folgender Grundsatz: Taucht das Wort Grillen weder in der Hausordnung noch im Mietvertrag auf, ist das Grillverbot für den Moment vom Tisch.

Die Ausnahme: Laut Mietvertrag ist der Umgang mit brennbaren oder feuergefährlichen Substanzen in den Mieträumen und auf dem Balkon/der Loggia verboten, greift dies natürlich auch auf den Holzkohlegrill oder den Gasgrill durch.

Nicht gegrillt werden sollte von Dir, wenn Grillen in Hausordnung bzw. Mietvertrag explizit verboten wird. Dies gilt dann auch für den Elektrogrill. Sofern Grillfans unbelehrbar sind und das Brutzeln auf dem Grillrost einfach nicht sein lassen können, muss mit saftigen Strafen – bis zur Abmahnung oder Kündigung durch den Vermieter gerechnet werden. Letzterer ist immer im Recht, da ihm als Eigentümer das Hausrecht zufällt.

Ein ganz eigenes Thema ist das Grillen im Mietergarten. Dieser gehört prinzipiell nicht zu den Mieträumen. Damit würde oben genanntes Verbot hier nicht greifen. Als Freibrief solltest Du dies aber nicht verstehen. Auf der einen Seite gilt der Grundsatz zu gegenseitigen Rücksichtnahme natürlich auf hier. Andererseits kann der Eigentümer (oder die Eigentümergemeinschaft) auch für diesen Bereich ein Verbot aussprechen.

Wichtig: Nachträgliche Änderungen am Mietvertrag oder der Hausordnung in Bezug aufs Grillen setzen immer die Zustimmung des Mieters voraus. Diese gilt auch im Hinblick das Grillen im Garten.

Grillen als Eigentümer: Wann wird´s brenzlig

Besitzer eines Einfamilien- oder Reihenhauses können schnell der Meinung sein, dass Rahmenbedingungen zum Grillen für sie nicht gelten. Diese Ansicht ist falsch. Neben der Hausordnung bzw. dem Mietvertrag sind die Landesemissionsgesetze ein wichtiger Schlüssel für Nachbarn, die sich durch Rauch und Lärm gestört fühlen.

Prinzipiell kann der Nachbar das Grillen zwar nicht verbieten lassen. Gerade wenn die Geruchs- und Lärmbelästigung moderat ausfällt, sind gelegentliche Grillpartys meist kein Problem. Andauerndes Grillen von Donnerstagabend bis Sonntag geht allerdings mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu weit. Wo liegt die gesunde Mitte?

Generell handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Ein über Stunden vor sich hin qualmender Smoker ist sicher ein größeres Ärgernis als der Holzkohlegrill, welcher eine Stunde läuft. Und je öfter der Grill angeworfen wird, um so eher ist mit Beschwerden zu rechnen. Gerichte urteilen im Übrigen sehr unterschiedlich.

Wie verschieden die Ansichten sind, zeigt der Blick in die Archive der Gerichte. Beispiel 1: Im Juni 2009 entschied das AG (Amtsgericht) Westerstede, dass bis zu zwei Mal im Monat – höchstens aber 10 Mal im Jahr – gegrillt werden darf. Beispiel 2: Das Amtsgericht Schöneberg gestand in einer Entscheidung aus dem Jahr 2007 einer Jugendeinrichtung bis zu 25 Mal das Grillen zu.

Grillverbot in Parks und Natur

In den Sommermonaten zieht es gerade in Städten viele passionierte Griller in Parks und an Badeseen. Bezüglich des Themas Grillverbot ist das Brutzeln in der Öffentlichkeit ein durchaus schwieriges Thema.

Ein Grund ist natürlich der Brandschutz. Gerade in Sommermonaten verbietet es eigentlich bereits der gesunde Menschenverstand, auf trockenem Untergrund direkt zu grillen. Entwickelt sich das Grillen zu einem Fall für die Feuerwehr, wird´s teuer. Aber auch für Parks können spezielle Regelungen gelten. Hier sind die Verordnungen der Kommunen ausschlaggebend. Teils kann das Grillen auf spezielle Grillplätze beschränkt werden, teils ist es generell erlaubt. Damit die Grünflächen nicht zu stark leiden, lohnt sich der Einsatz passender Hardware. Grillmarken wie Weber oder Napoleon haben mit dem Smokey Joe und dem TravelQ zwei hervorragende BBQ2Go Optionen auf den Markt gebracht.

Ein besonders heikles Thema sind die Hinterlassenschaften der Grillfans. Sprich: Es geht um das Thema Müll. In den letzten Jahren hatten viele Gemeinden darunter zu leiden. Und der Müll ist ein Grund, warum in der Vergangenheit im Sommer regelmäßig über ein Grillverbot diskutiert wird.

Achtung: Sprechen Kommunen ein Grillverbot 2018 aus, ist sich daran auch zu halten. Zuwiderhandlungen können durch Ordnungsämter mit sehr hohen Bußgeldern belegt werden – die bis in die tausende Euro gehen.

Fazit: Grillen ist nicht generell verboten …

… die Grillparty sollte allerdings nicht aus dem Ruder laufen. Speziell, wenn nur im kleinen Kreis mit einem Gas- oder Elektrogrill gebrutzelt wird, bleiben Nachbarn häufig ruhig. Größere BBQs können auch in Bezug auf den Lärm aus dem Ruder laufen. Eine gute Idee ist es, Nachbarn im Vorfeld zu informieren. Und diese auch gleich einzuladen – getreu dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.

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