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Grillen und Recht: Ist der Grill auf dem Balkon erlaubt

Deutschland ist eine Grillnation. Studien und Umfragen beweisen diesen Fakt mit steter Regelmäßigkeit. Dass 85 Prozent aller Deutschen gern zum Grill greifen, heißt aber noch lange nicht, dass diese automatisch Recht haben. Speziell beim Grillen auf Balkon oder Terrasse ist Ärger in aller Regel nicht sehr weit. Wir haben uns in der Urteilsecke wieder einmal umgesehen.

Und sind beim Landgericht Essen fündig geworden. Das Urteil stammt aus dem Jahr 2002 und befasst sich mit einem Thema, dass nach wie vor eine gewisse Brisanz genießt – dem Grillen auf dem Balkon als Mieter.

Grillen auf dem Balkon – Kündigung gerechtfertigt

Der Streitgegenstand war – wie so oft – der Grill des Mieters. Allerdings zog diesmal nicht ein Nachbar vor Gericht, sondern der Vermieter des Grill-Fans. Der hatte nämlich in der Hausordnung ein generelles Grillverbot ausgesprochen. Allerdings hielt sich der Mieter nicht an diese, sondern grillte munter weiter.

Die Folge: Nach mehreren Abmahnungen durch den Vermieter kam es zum bitteren Ende, der Kündigung. Die Richter (Az. 10 S 438/01) des LG Essen sahen diese übrigens als gerechtfertigt an und gaben dem Vermieter Recht. Für den Urteilsspruch unerheblich war übrigens die Tatsache, ob der Mieter mit Holzkohle- oder Elektrogrill seiner Leidenschaft nachging.

Welche Lehre lässt sich aus diesem und ähnlichen Urteilen ziehen? Wird in einem Mietvertrag oder der Hausordnung, die zum Vertragsgegenstand gehört, das Grillen verboten, halten sich Mieter wohl besser daran. Andernfalls muss man sich schneller wieder auf Wohnungssuche begeben, als manch einem Grill-Fan lieb ist.

03.08.2011

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