Deutschlands Grillshop Nr. 1
trenner
Über 10.000 Grills direkt versandbereit
trenner
Bekannt aus WDR, RTL, Kabel1, NTV
trenner
Showrooms in Köln & Hamburg
‹ Zurück zur Übersicht

Grill & Co. – auf dem Balkon darf jeder grillen?

Hier bin ich Mensch, hier darf ich´s sein – dieses Zitat von Goethe passt auf Grillfans. Zum Wohlfühlen braucht man nur einen Grill, etwas zu trinken, herzhafte Steaks und etwas Zeit. Nur gut, dass man auf der „eigenen Scholle“ tun und lassen kann, was man gern möchte. Leider ist die Situation in Deutschland nicht ganz so einfach. Gerade jetzt zum Beginn der Garten- und Grillsaison regt sich Unmut am Gartenzaun. Was Grillfans lieben, stinkt Nachbarn schnell zum Himmel.

Und so ist er auch dieses Jahr vorprogrammiert – der Streit zwischen denen, die Gegrilltes lieben und jenen, die gern auf Rauch, Qualm und Bratenduft verzichten. Was ist erlaubt und wo hört der Spaß sprichwörtlich auf?

Grillen bis die Hütte brennt

Mit den ersten Plusgraden den Grill anfeuern und den Grillrost am liebsten nicht mehr kalt werden lassen – ein Traum vieler Grillfans. Der Nachbar spielt aber nur selten mit – und bekommt Rückendeckung seitens der deutschen Justiz. Gegrillt werden darf – aber nicht in Massen, sondern nur mit Augenmaß. Eine ältere Entscheidung des AG Bonn gesteht auf Terrasse und Balkon das Grillen einmal im Monat zu – solange der Nachbar 2 Tage vorher informiert wird.

Lockerer geht das AG Schöneberg mit dem Thema um – ein Grillen für bis zu zwei Stunden ist an 25 Abenden durchaus drin. Das selbst Wohneigentümer in die Pflicht genommen werden, zeigt das AG Halle. Eine aktuelle Entscheidung aus dem Jahr 2012 gesteht Eigentümern viermaliges Grillen im Jahr zu. Und die Nachbarn müssen 24 Stunden vorher Bescheid wissen.

Mieter brauchen starke Nerven

Wer als Grillfan nicht zu den Eigentümern gehört, hat´s beim Grillen schnell schwer. Mehrfach haben Gerichte Grillverbote in Mietverträgen oder der Hausordnung bestätigt. Ist der Grill auf Balkon oder Terrasse hier untersagt, bringt man sich bei Verstößen schnell in die Schusslinie – Abmahnung oder im schlimmsten Fall Kündigung inklusive.

Übrigens: Auch wenn das Grillen auf dem Balkon verboten ist – Gerichte nehmen den Mietergarten hier aus. Gibt es dazu keine klare Vereinbarung, kann dieser durchaus auch zu Grillen benutzt werden.

Und mit einem Elektrogrill von Weber, ODC oder Char Broil gehen Sie dem Ärger rund um Holzkohle- oder Gasgrill sogar ganz aus dem Weg. Die passende Hardware findet Ihr natürlich in unserem Grillparadies.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Artikel

Balkongrill: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Balkongrill: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

„Es ist angerichtet“. Vielen Grill-Fans wird dies sicher bekannt vorkommen. In Herbst und Winter müssen sie allerdings aufs Grillen verzichten. Denn nicht jeder Besitzer eines Holzkohle- oder Gasgrills kann auch in der kalten Jahreszeit seinem liebsten Hobby frönen. Betroffen sind die 24 Mio. Mietwohnungen, die das Statistische Bundesamt gezählt hat.

JETZT WEITERLESEN