Vorheriger Artikel

Grillgeräte: Modellwechsel – was nun?
Im Sommer qualmt es in vielen deutschen Gärten. Allerdings hat nicht jeder Grill-Fan die Möglichkeit, seinem liebsten Hobby nachzugehen. Speziell Mieter sind hier immer wieder mit Einschränkungen konfrontiert, welche Gas und Holzkohle ausschließen. Der Griff zum Elektrogrill
verspricht hier eine Alternative zu sein.
Vor der Entscheidung sollte man aber sehr genau wissen, welchen Grill man sich nach Hause holt. Denn auch wenn der Strom eine der großen Konstanten ist – die Leistung kann erheblich variieren. Und auch der Vermieter kann dem Einsatz eines Elektrogrills einen Strich durch die Rechnung machen.
Wer nur eine schnelle Bratwurst zwischendurch grillt, stellt an den Elektrogrill mit hoher Wahrscheinlichkeit kaum überdurchschnittliche Ansprüche. Allerdings wird die Suche wesentlich schwerer, wenn es auch um ausgefallene Rezeptideen gehen soll. Hier ist die Leistung etlicher Modelle zu gering, um ausreichend Power mitzubringen.
Hochwertige Elektrogrills, wie zum Beispiel der Weber Q240 oder der Santos E366 S stechen hier aus der Masse heraus. Denn dank einer Leistung von mehr als 2 kW erreichen diese hochwertigen Geräte auch die Temperaturen, die Grill-Fans so schätzen.
Elektrogrills genießen den Ruf, überall – also auch als Tischgrill – einsetzbar zu sein. Genau hier droht so mancher Besitzer die Sicherheitshinweise der Hersteller zu missachten. So ist zum Beispiel für den Weber Q140 eigentlich der Betrieb im Außenbereich vorgesehen – mit einer Anschlussmöglichkeit, in die ein Fehlerstromschutzschalter integriert ist.
Tipp: Im Elektro-Fachhandel gibt es inzwischen Adapter, die eine ähnliche Funktion erfüllen.
Und auch die Haltung, dass mit einem Elektrogrill das Grillen auf dem Balkon wieder erlaubt ist, kann zu einem Bumerang werden. Denn das Landgericht Essen (10 S 438/01) vertritt die Haltung, dass ein generelles Grillverbot auch für den E-Grill gilt – mit den entsprechenden Folgen.
Grillgeräte: Modellwechsel – was nun?