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Gesundes Grillen – Allergiker haben es beim Grillen besonders schwer
In vielen deutschen Großstädten wurden von Stadtverwaltungen Gesetze und Satzungen erlassen, welche die Verwendung von Grillgeräten und offenem Feuer genau regeln. Und oft ist das Grillen in öffentlichen Grünanlagen verboten bzw. nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Kommen Grill-Fans diesen Regeln und Verordnungen nicht nach, werden teilweise drastische Bußgelder fällig, die sich allerdings oftmals auch nach der Schwere des Verstoßes richten.
Auch wenn die genauen Formulierungen in den einzelnen Satzungen oft voneinander abweichen, so beschreiben sie häufig ähnliche Regelungen. So ist es in den meisten Fällen verboten, Einweggrills zu verwenden. Denn durch den direkten Kontakt wird der Rasen beschädigt. Um dies zu vermeiden, dürfen Einweggrills nur auf festen Untergründen – z. B. Kies oder betonierten Flächen – verwendet werden. In Hamburg müssen so z. B. mindestens 50 cm Abstand zwischen Grill und Boden sein, in München 30 cm.
Darüber hinaus ist in einigen Städten das Grillen in unmittelbarer Nähe von Bäumen und Sträuchern verboten.
Wer sich trotz aller Warnungen den Grillverboten in den einzelnen Städten widersetzt, muss mit teils drastischen Bußgeldern rechnen. Besonders bei Wiederholungstätern haben Ordnungsamt und Polizei die Möglichkeit, Bußgelder im vierstelligen Bereich zu erheben. Wie hoch die Geldbußen werden, lässt sich an unseren Beispielen ermessen.
Berlin | Verstöße gegen das Grillverbot – Holz sammeln und verbrennen – außerhalb gekennzeichneter Bereiche grillen – Gruben zum Grillen ausheben |
20 – 5.000 Euro |
Köln | Missachtung des Grillverbotes | 35 – 300 Euro |
unsachgemäßes Grillen | 25 – 300 Euro | |
Dresden | Missachtung des Grillverbotes | bis 1.000 Euro |
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