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How to: Umtausch von Weihnachtsgeschenken

Der Heilige Abend ist in der Moderne nicht nur der Moment des Innehaltens und der Verehrung für das Christkind. In vielen Haushalten ist diese religiöse Prägung des Weihnachtsfestes schon lange den materiellen Dingen des Lebens gewichen – mit allen Höhen & Tiefen.

Pünktlich am Heiligen Abend finden leuchtende Kinderaugen unterm Weihnachtsbaum Geschenke. Einige Erwachsene reagieren auf die Gaben verhaltener. Bücher, Krawatten, Strümpfe – die Liste der „ungeliebten“ Weihnachtsgeschenke ist lang. Und es bleibt die Frage, was man mit diesen Geschenken anfangen soll?

Kein automatisches Recht auf Umtausch

Ein möglicher Weg, den viele Beschenkte sicher gern gehen würden: der Umtausch. Aber hier stößt man schnell auf Grenzen. Erstens muss man in den meisten Fällen die Rechnung vorweisen. Und 2. gibt es nicht überall ein Umtauschrecht. Grundsätzlich gilt, dass bei Online-Käufen die Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückgegeben werden kann.

Eine Tatsache, die hier sicher von Nutzen sein kann. Allerdings gilt dieses „Umtauschrecht“ nur im Versandhandel. Weihnachtsgeschenke aus dem Ladengeschäft sind vom Umtausch ausgeschlossen. Allerdings sind viele Geschäfte seit einiger Zeit tolerant und tauschen Weihnachtsgeschenke um.

Börsen, Auktionen, Tauschgeschäfte

Ein weiterer Trick, wie man sich unerwünschter Weihnachtsgeschenke entledigen kann: Online-Auktionen und Tauschbörsen. Inzwischen taucht hier regelmäßig nach den Feiertagen eine Flut neuer und ungebrauchter Gegenstände auf, die eigentlich unterm Weihnachtsbaum lagen. Und Tauschbörsen animieren dazu, vielleicht doch noch das eine oder andere Schnäppchen zu machen.

In jedem Fall gilt aber, dass man sich vorher genau darüber im Klaren sein sollte, was die Weitergabe von Weihnachtsgeschenken bedeutet. Denn mitunter fallen die Reaktionen doch emotionaler aus, als gedacht. Unser Tipp: Auch Erwachsene sollten vielleicht hin und wieder einen Wunschzettel schreiben. Vielleicht klappt´s ja so im nächsten Jahr.

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